Antwort 08.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klar ist aber auch: Alle Einnahmen, die aktuell durch die CO2-Bepreisung generiert werden, werden schon jetzt ausgezahlt und für Investitionen in den Klimaschutz verwendet.
Klar ist aber auch: Alle Einnahmen, die aktuell durch die CO2-Bepreisung generiert werden, werden schon jetzt ausgezahlt und für Investitionen in den Klimaschutz verwendet.
Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“