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Sehr geehrte Frau Rammert,
(...) es bedarf bereits vor den Anfang 2013 für die Tarifbeschäftigten der Länder anstehenden Tarifverhandlungen der Vereinbarung einer diskriminierungsfreien Urlaubsregelung, die die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten berücksichtigt. Dazu müssen sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften zügig zusammensetzen. Die in diesem Rahmen auszuhandelnde Vereinbarung muss 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. (...)
(...) in dem von Ihnen angesprochenen Urteil (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10) stellte das BAG fest, dass ein geringerer Urlaubsanspruch für jüngere Mitarbeiter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, und dass jüngeren Arbeitnehmern der gleiche Urlaubsanspruch zusteht, wie älteren Mitarbeitern. Durch das BAG-Urteil ist der Gesetzgeber somit aufgefordert, den Urlaubsanspruch für jüngere und ältere Arbeitnehmer einheitlich zu regeln. (...)
(...) Selbstverständlich ist das höchstrichterliche Urteil zur Urlaubsregelung zu akzeptieren und in den öffentlichen Verwaltungen umzusetzen. Ich empfand allerdings die bisherige Regelung mit höherem Urlaubsanspruch bei höherem Alter durchaus als sinnvoll. (...)

(...) Ältere Beamte bzw. Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch aus meiner Sicht ein gesteigertes Erholungsbedürfnis - dies gilt insbesondere angesichts der weiter nach hinten rückenden Pensions- bzw. Verrentungsgrenze bis zum 67. (...)