Frage von Renate B. • 09.09.2021

Antwort ausstehend von Sami Baydar parteilos
Solange das Ungeborene nicht lebensfähig ist und die Schwangerschaft z.B. durch eine Vergewaltigung zu Stande kam, muss die Mutter straffrei über eine Abtreibung entscheiden dürfen.
ich sehe in der „Ehe für alle“ kein Problem. Dieses nun institutionalisierte zivilrechtliche Konzept trägt auch zur Antidiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei.
Die SPD ist der Auffassung, dass Verantwortung nicht am Trauschein hängt. Wer an Familie denkt, muss deshalb immer auch die Situation von Trennungsfamilien im Blick haben.