Antwort 25.10.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Tatsächlich bildet die Gleichberechtigung von Frauen und Männern schon lange einen Schwerpunkt meiner politischen und Verbandsarbeit
Ich stehe vollkommen hinter dem Wechselmodell, nur in Einzelfällen sollte davon abgewichen werden.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage, die ich Ihnen gerne direkt beantworte.