Ich teile Ihre Sorge – gesundheitspolitisch sind die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5 Prozent sowie die finanziellen Einschnitte im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie inakzeptabel.
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Die Entscheidung, die Vergütungen für die meisten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. April um 4,5% abzusenken, haben auch wir als CDU-Fraktion Niedersachsen anlässlich des bundesweiten Aktionstages am 15. April kritisiert und uns auf die Seite der Psychotherapeutinnen und -therapeuten gestellt.
Ich nehme Ihre Sorgen sehr ernst. Wir setzen uns unabhängig vom Schlichtungsspruch weiter für eine stabile psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ein.
Psychotherapie braucht bessere Steuerung, damit begrenzte Kapazitäten zuerst den schwer und dringend Erkrankten zugutekommen.
Psychotherapeutische Versorgung muss verlässlich bleiben, doch Vergütung und GKV-Finanzierung müssen sachlich getrennt bewertet werden.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Frage.