Antwort ausstehend von Kurt Wansner CDU
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die Entscheidung über ein Parteiverbot liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass Verfassungsschützer die AfD weiter beobachten müssen. Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre neu zu überlegen, ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist.
Hallo Frau W., zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass ich Landtagsabgeordneter bin und Sie mich zum Thema „Bundestag“ angeschrieben haben.