(...) Nach allgemeinem Verständnis besteht ein Anspruch auf Witwenrente nur dann, wenn der Ehemann oder der eingetragene Lebenspartner rentenversichert war. Ob ein Wohnrecht besteht, müsste auf Grund der Eigentums- und Nutzungsrechte geprüft werden. (...)
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Sehr geehrter Herr Friedrich,
(...) das Bundesverfassungsgericht ist die höchstrichterliche Instanz hierzulande. Wenn Sie dort geklagt haben, dann muss es auch eine Antwort aus „Karlsruhe“ geben. (...)
(...) Politik kann nur Rahmenbedingungen setzen, nicht aber die privaten und persönlichen Entscheidungen der Menschen diktieren. Frau von der Leyen hat richtige und wichtige Rahmenbedingungen gesetzt, ohne die es mit der Geburtenzahl gewiss noch schlechter aussehen würde. Ein Kind zu bekommen ist aber letzlich immer eine individuelle Entscheidung. (...)
Sehr geehrte Frau Meyer,
(...) Für Familien am Rande der oder in Armut haben wir den Kinderzuschlag eingeführt, das Sozialgeld für Kinder von Harzt-IV-Empfängern erhöht und das Schulbedarfspaket für Kinder aus finanzschwachen Familien bis zum Abitur durchgesetzt. Um die Chancengleichheit in der Bildung und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, haben wir den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr durchgesetzt (ab 1. August 2013) und das sehr erfolgreiche 4-Milliarden-Euro-Ganztagsschulprogramm aufgelegt. (...)