Deshalb lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt eine einseitige Festlegung auf eines der Modelle durch den Gesetzgeber ab.
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Gerade für solche Fälle, bei denen Uneinigkeiten zwischen den Eltern sich negativ auf die Beziehung zu den Kindern auswirkt, kann das Aufsuchen einer Familienberatungsstelle von großem Nutzen sein.
ie das von Ihnen in Ihrer Frage genannte Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt, ist es wichtig, dass familienrechtliche Entscheidungen umgesetzt werden, um eine am Kindeswohl orientierte, möglichst partnerschaftliche Betreuung auch nach Trennung der Eltern zu fördern.
Bei der Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien handelt es sich um ein hochaktuelles Thema, das gegenwärtig in den entsprechenden Arbeitsgruppen intensiv diskutiert und bearbeitet wird.
Generell kann ich Ihnen jedoch versichern, dass für Grüne Politik das Wohl des Kindes an erster Stelle steht.