
Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.
Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.
Die Ampel-Koalition hat gestern die Eckpunkte für ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Dieses sieht vor, dass Rentner im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR als Ausgleich erhalten.
Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Auch bei Krankengeldbezug muss nach Auskunft der Bundesebene der Arbeitgeber Energiepreispauschale auszahlen
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.