
Die Take-or-Pay-Klausel greift nicht, wenn die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert werden.
Die Take-or-Pay-Klausel greift nicht, wenn die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert werden.
Solange die russischen Lieferanten geliefert hätten, habe VNG das Gas gemäß vertraglicher Verpflichtungen abgenommen und bezahlt – auch in Absprache mit der Bundesregierung. Ebenso Uniper, der größte deutsche Gasimporteur, zahlt nach eigenen Angaben derzeit nichts.
Auch für diesen Winter arbeitet das Wirtschaftsministerium daran, Engpässe in der Energieversorgung zu verhindern
Auf Ihre Frage, ob Eigentümer ab 2024 auf Gasheizungen verzichten müssen, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Nein!
In den jetzt bekannt gewordenen Plänen für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.