Frage von Dr. Roman D. • 28.02.2023

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
zum Thema der Anspruchsberechtigung der Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder für Rentner:innen habe ich mich bereits in vergangenen Fragen geäußert. Gerne können Sie alle wichtigen Fragen zum Thema Energiepreispauschale im FAQ des Bundesfinanzministeriums nachschlagen:
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben