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Was Ihre Möglichkeiten in Deutschland angeht: Wenn Sie hierzulande wohnen und hier auch unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, können Sie als Grenzgänger die Energiepreispauschale im kommenden Jahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen.

Für Grenzpendler wird es hier individuelle Regelungen geben, so dass ich Ihnen auf Ihre Frage an dieser Stelle keine Antwort geben kann.

sofern Sie in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale.

Was wir brauchen ist die entsprechende Infrastruktur, damit künftig gut gesteuert ein klimaneutraler Güterverkehr besser möglich ist.

Von der Rot-Grünen Bundesregierung sind eine Verlängerung und weitere Gespräche auch nicht geplant.