Antwort 13.12.2023 von Jürgen Coße SPD
der Deutsche Bundestag hat sich von 2019 bis 2021 intensiv mit Ihrer Fragestellung befasst.
der Deutsche Bundestag hat sich von 2019 bis 2021 intensiv mit Ihrer Fragestellung befasst.
Würden die Kosten der Leichenschau in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, dann müsste anstelle der Erben die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, unter denen sich auch Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln befänden, diese finanzieren.
Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen.