Sehr geehrter Herr Copray,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Sehr geehrter Herr Copray,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
(...) Aber ich glaube, Sie unterliegen einem Irrtum, was mein Abstimmungsverhalten in der Sterbehilfedebatte angeht: Ich habe ja gerade in erster Linie den Gruppenantrag von Künast/Sitte/etc. unterstützt, der die Straffreiheit des assistierten Suizids beibehalten möchte, dabei zwar die gewerbliche Sterbehilfe unter Strafe stellt, demgegenüber aber die geschäftsmäßige Unterstützung (also wiederholt, aber nicht mit Gewinnerzielungsabsicht), z.B. durch sogenannte Sterbehilfevereine oder Ärzte, grundsätzlich erlaubt und in einen sicheren rechtlichen Rahmen einzubinden versucht. (...)
(...) Der Staat kann und wird nie alle Facetten des Sterbens regeln können, das wäre auch vermessen. Ein Anspruch auf Selbsttötung gab und gibt es in Deutschland nicht, der Suizid und die Beihilfe zum Suizid waren und bleiben straffrei. Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, Ihren Willen zu dokumentieren und klar festzulegen, welche Maßnahmen Sie am Lebensende wollen und welche nicht. (...)
(...) Dass Sie mein Abstimmungsverhalten nicht nachvollziehen können, bedauere ich sehr, kann dies aber verstehen. (...) Als Katholik ist Sterbehilfe für mich aus religiösen Gründen keine Alternative. Aber auch mir sind Fälle von Schwerstkranken bekannt, denen eine erlaubte Sterbehilfe einen Ausweg aus ihrer Situation gegeben hätte. Dennoch halte ich es nicht für richtig, Sterbehilfe als Option in der Gesellschaft zu etablieren. (...)
(...) und Menschen dazu verleiten können, sich das Leben zu nehmen". Ziel ist es deshalb, zu verhindern, dass die Suizidbeihilfe "zu einem normalen Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung" wird und dass es zu gesellschaftlichen "Gewöhnungseffekten" kommt. (...)