Antwort 17.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen.
Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen.
Die vom Menschen verursachte Klimakrise wird zur Klimakatastrophe, wenn wir den Ausstoß von Treibhausgasen nicht schnell und drastisch reduzieren.
Das GEG ist mittlerweile mit Änderungen beschlossen worden.
Bei zeitvariablen Tarifen, wie sie Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen oft nutzen, wird stattdessen ein zeitlich gewichteter Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen.