Frage von Robert S. • 29.06.2018

Antwort ausstehend von Jo Leinen SPD
Sehr geehrter Herr S.,
(...) Generell arbeiten diese sogenannten Upload-Filter nur auf Grundlage der von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellten Informationen. Folglich können auch nur deren urheberrechtlich geschützte Werke erkannt werden. (...)
(...) Wir haben uns als SPD in den zurückliegenden Koalitionsverhandlungen auch in dieser Frage klar positioniert. Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. (...)