Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
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ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und in den letzten Monaten mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Alle drei Pakete zusammen entlasten die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 95 Milliarden Euro.
Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.