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Frage von Axel B. • 07.09.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 08.09.2022 Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.
Frage von Heinrich S. • 07.09.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 07.09.2022 ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.
Frage von Heike P. • 06.09.2022
Antwort ausstehend von Helge Braun CDU Frage von Ramona M. • 06.09.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 28.09.2022 Die Bundesregierung hat dies erkannt und in den letzten Monaten mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Alle drei Pakete zusammen entlasten die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 95 Milliarden Euro.
Frage von Claudia K. • 06.09.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 28.09.2022 Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
Frage von Vivian F. • 06.09.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 08.09.2022 Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.