Frage von Renate J. • 21.09.2021

Antwort von Stephanie Schury Die Linke • 21.09.2021
Unadressierte Werbung sollte nur dann eingeworfen werden dürfen, wenn am Briefkasten ein „Werbung Ja, bitte!“ Aufkleber aufgebracht ist
Unadressierte Werbung sollte nur dann eingeworfen werden dürfen, wenn am Briefkasten ein „Werbung Ja, bitte!“ Aufkleber aufgebracht ist
Ich bin der Auffassung, dass die bestehende Regelung ausreichend ist
Werbeverbote stellen immer eine Beschränkung der Freiheit der Unternehmen dar und sind grundsätzlich eher kritisch zu sehen, sofern sie keine übergeordneten Schutzbereiche, wie den Jugendschutz, verletzen
ja, ich unterstütze die Opt-In Regelung für Briefkastenwerbung.
unserer Meinung nach sollen die Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich über den Erhalt von Werbemitteln bestimmten können.