(...) Für den jüdischen Glauben ist die Beschneidung von Jungen um den achten Tag ihres Lebens sogar schlechthin konstituierend für den Bund mit Gott, denn dieser Bund wird durch die Beschneidung erst begründet (erstes Buch Moses). (...) Die religiöse Erziehung obliegt daher auch ihnen. (...)
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(...) Zweifellos handelt es sich bei einer Beschneidung um einen irreversiblen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, der jedoch vergleichsweise gering ausfällt, da eine gesundheitliche Schädigung nicht die Folge ist. Demgegenüber steht der große Stellenwert, den die Beschneidung von Jungen in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben hat. (...)
Sehr geehrte Frau Wellmann,
(...) Ihr Ausgangspunkt ist zutreffend: Für die Volkswirte bedeutet Geldschöpfung jeder Erwerb einer Forderung, die auf den Waren- bzw. Dienstleistungsmärkten benutzt werden kann. (...)
(...) Ich darf darauf wie folgt antworten: beim Thema rituelle Beschneidung von Minderjährigen befinden wir uns auf dem klassischen Feld einer Grundrechtsabwägung (praktische Konkordanz). Meine persönliche Auffassung ist die, dass der Artikel 2 Abs. (...)
Sehr geehrter Herr Gantzert,