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Rentengerechtigkeit braucht Reformen, aber keine pauschale Einheitslösung zulasten von Beamten im mittleren Dienst.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Rente muss verlässlich, fair und finanzierbar bleiben. Dafür braucht es Stabilität, mehr Vorsorge und eine sachliche Reformdebatte.
Sehr geehrte Frau J.,
Mit der Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes im Sommer 2026 bereitet die Bundesregierung derzeit eine umfassende Neugestaltung der sozialen Sicherung im Alter vor. Ziel ist es, insbesondere langjährige Erwerbsbiografien – wie etwa bei 45 Beitragsjahren – zu honorieren.