Frage von Manuel S. • 17.09.2020

Antwort ausstehend von Anke Fuchs-Dreisbach CDU
(...) Sie können davon ausgehen kein Kind wird leichtfertig aus seiner Familie entrissen. (...)
(...) Die Beantragung einer solchen Leistung setzt ja immer zwei Dinge voraus: Zum einen, dass es
dafür überhaupt so etwas wie ein staatliches Programm oder Förderung gibt. (...)
(...) Ein Vater hat ebenso Rechte wie die Mutter eines Kindes. In der Vergangenheit waren diese Rechte für Väter jedoch weniger umfangreich als heute. Insbesondere seit 2010 können beispielsweise alleinerziehende Väter auch die Rechte der elterlichen Sorge ohne die Zustimmung der Kindsmutter erringen. (...)