Antwort 20.10.2023 von Steffen Kotré AfD
„Abgeordnetenwatch.de“ boykottiert unbequeme Antworten – bitte senden Sie mir Ihre Frage an: steffen.kotre@bundestag.de - dort antworte ich Ihnen persönlich.
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Ein Verbot der AfD wird es nicht geben!
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.
Ich sehe die Bedingungen als eindeutig erfüllt , das höchste Gericht mit einer Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen.