Frage von Ruth D. • 07.09.2023

Antwort von Bärbel Bas SPD • 26.09.2023
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, dass alle Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg und seinen Folgen in der Europäischen Union Schutz suchen, diesen unkompliziert erhalten