Antwort 14.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm.
Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm.
Auch neue Photovoltaikanlagen können im Rechtskreis des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien-Gesetz - EEG) errichtet werden und kommen somit in den Genuss der Vergütung.
Im Energiewendegesetz haben wir uns verpflichtet alle öffentlichen Gebäude wo immer die möglich ist bis 2024 mit Solaranlagen auszustatten.
Die Landespolitik hat da keine Mitsprachemöglichkeit, außer die, die Problematik an unsere eigenen Abgeordneten heranzutragen.
Trotzdem wird weiter daran gearbeitet, für noch mehr Solarenergie zu sorgen - und dafür weitere Rahmenbedingungen zu verbessern.