
Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.
Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.
Die Diskussionen im Parlament und in der Öffentlichkeit haben uns jedoch davon überzeugt, dass eine solche Lösung aufgrund ihrer Komplexität auf Akzeptanz- und Legitimationsprobleme stoßen würde.
Die Ergänzung der Sperrklausel durch eine Ersatzstimme ist hier kein Teil davon, da wir das im Rahmen des erneuerten Wahlgesetzes an dieser Stelle nicht als ein geeignetes Instrument angesehen haben.
Sehr geehrter Herr B.,
Lobenswerte Initiative für eine Wahlrechtsreform, deren Kernidee aus meiner Sicht nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Bundeswahlrechts führte.
Das Problem ist aus meiner Sicht die Sperrklausel und andere ausschließende Wahlgesetze