Frage von Jutta M. • 14.12.2020

Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die zweite Welle war absehbar, passiert ist hingegen viel zu wenig (...)
(...) bei IT-Repraraturen handelt es sich um einen nicht körpernahe Dienstleistung, die daher erlaubt ist. Geschäfte die über einen Reparaturservice hinaus den Verkauf von Geräten anbietet dürfen diese, nach jetzigem Stand, nicht verkaufen. (...)