Sehr geehrter Herr S.,
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Im Finanzausschuss haben wir heute einen Änderungsantrag eingebracht, der die Aufhebung der in § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG verankerten Verlustverrechnungskreise fordert.

Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ein und haben uns in diesem Zug auch gegen die von Union und SPD beschlossenen Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten ausgesprochen.

§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.

Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen.

Wir bleiben in jedem Fall an dem Thema dran und werden gegenüber den Koalitionspartnern weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass wir die Verlustverrechnungsbeschränkung wieder abschaffen.