Antwort 22.01.2025 von Ulrike Bahr SPD
Darum ist es gut, dass wir im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) eine entsprechende Evaluation zur umfassenden Bewertung seiner Auswirkungen vorgesehen haben.
Darum ist es gut, dass wir im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) eine entsprechende Evaluation zur umfassenden Bewertung seiner Auswirkungen vorgesehen haben.
Unser wichtigstes Anliegen ist, Menschenhandel zu verhindern sowie die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Integrität der Sexarbeiter:innen zu wahren.
Die Kollegin Harder-Kühnel hat die Postion der AfD zu Beginn des Jahres treffend zusammengefasst:
Freiwillige Prostitution von volljährigen Menschen ist in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de