Antwort 08.08.2005 von Herbert Frankenhauser CSU
Sehr geehrter Herr Liebhaber,
Sehr geehrter Herr Liebhaber,
Sehr geehrter Herr Liebhaber,
leider kann ich den von Ihnen konkret angesprochenen Einzelfall nicht bewerten.

Sehr geehrter Herr Jordan,
gerne möchte ich Ihre Anfrage in Bezug auf das Kindernachzugsalter für Ausländer beantworten. Ich kann jedoch nicht erkennen, warum dieses zur Spaltung vieler ausländischer Familien beitragen soll.

Sehr geehrter Herr Möller,