Sehr geehrte Frau Wanderer,
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(...) Auch aus der gesetzlichen Rente werden Krankenversicherungsbeiträge erhoben, obwohl der Arbeitnehmer in der Zeit des Erwerbs der Rentenansprüche mit Beiträgen aus dem Brutto-Arbeitsentgelt auch schon Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen hatte. Hierzu hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Renten der gesetzlichen Rentenversicherung selbst dann beitragspflichtig sind, wenn sie allein auf freiwilligen Beiträgen beruhen und der Rentner niemals eine Berufstätigkeit ausgeübt hat. (...)
(...) Im Folgenden erläutere ich warum wir 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Änderungen am Abgaben- bzw. Beitragssystem vornehmem mussten. (...)
(...) Die Zuständigkeit innerhalb des Sozialstaats hängt von der Situation des Bedürftigen ab. Handelt es sich um einen jungen Menschen, der noch nicht arbeitsfähig ist oder sich in einer schwierigen Situation befindet, ist das Kinder- und Jugendhilferecht zuständig. (...)
Sehr geehrter Herr Berthold,