Antwort 21.12.2022 von Oliver Stirböck FDP
Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.
Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.
Aktuelle Anlagen (bis 7kW) dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu 100% produzieren.
bitte beachten Sie meine Antworten auf die von Ihnen am 9. September und am 13. Juli gestellten Anfragen.
Kurz: Ja, es ist so. Opfer müssen für die erfolgreiche Energieversorgung erbracht werden. Außerdem ist eine Segelyacht dann für den Weg zur Arbeitsstätte.