Frage von Gotthilf K. • 11.11.2024

Antwort von Jan Dieren SPD • 12.12.2024
Der Entwurf der Verordnung, die sich auf einen möglichen Wahltermin am 23. Februar 2025 stützt, wurde bereits veröffentlicht.
Der Entwurf der Verordnung, die sich auf einen möglichen Wahltermin am 23. Februar 2025 stützt, wurde bereits veröffentlicht.
zur Beantwortung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen die Anhörung des Bundeswahlleiterin vor dem Wahlprüfungsausschuss am 12.11.2024.
Die Fristen werden verkürzt.
In der Tat müssen wir die Chancengleichheit kleinerer Parteien, die Unterschriften sammeln müssen, um bei einer Wahl anzutreten, berücksichtigen.
Wir sind der Ansicht, dass durch den Wahltermin im Februar - und nicht bereits im Januar - genügend Zeit zur Vorbereitung dieser Wahlen vorhanden ist.
Eine Änderung der Vorgaben des BWahlG unterliegt nach § 52 Abs. 3 BWahlG der Bundesinnenministerin.