
Das Bundeskabinett hat aber mittlerweile bereits eine Einigung erzielen und einen Gesetzesentwurf beschließen können. Insofern wird die Erneuerung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah endgültig verabschiedet und im Anschluss in Kraft treten.
Das Bundeskabinett hat aber mittlerweile bereits eine Einigung erzielen und einen Gesetzesentwurf beschließen können. Insofern wird die Erneuerung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah endgültig verabschiedet und im Anschluss in Kraft treten.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].
Aktuell rechnen wir damit, dass der Deutsche Bundestag das neue Staatsbürgerschaftsrecht im Herbst verabschieden wird
Richtig ist, dass die Härtefallregelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr 3 StAG n.F. verschärft wird
Der Plan ist weiterhin zeitnah einen Entwurf ins Kabinett zu bringen.