Die Vergabe der Staatsangehörigkeit und die entsprechenden Modalitäten werden von jedem Staat individuell geregelt, einschließlich der Frage, ob ein sogenannter "Doppelpass" möglich ist.
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Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.

Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit [...] von fünf Jahren [...] zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..
Das Bundeskabinett hat aber mittlerweile bereits eine Einigung erzielen und einen Gesetzesentwurf beschließen können. Insofern wird die Erneuerung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah endgültig verabschiedet und im Anschluss in Kraft treten.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.