Sehr geehrter Herr Flade,
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Sehr geehrter Herr Krüger,
(...) Sie sind kein Einzelfall und auch deshalb besonders ärgerlich, weil der Soldatenberuf leider die Scheidungsquote erheblich steigert. Das Problem ist leider systematisch begründet, weil der Versorgungsausgleich die Problematik bei Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze, die diese ja nicht ohne Grund haben, nicht berücksichtigt. Hierbei geht es nicht darum, dass das Prinzip, dass nach einer Scheidung eigene Ansprüche entstehen und der Versorgungsausgleich beim individuellen Renten/Pensionsbeginn zum Tragen kommt, aufgehoben werden müsste, wie fälschlicherweise gerne behauptet wird. (...)
(...) Das Problem ist mit der Systematik des Versorgungsausgleichs verbunden. Hier sind für geschiedene Berufssoldaten teilweise überproportionale Belastungen entstanden. Diese ergeben sich durch das - im Vergleich zu Beamten - vorgegebene frühe Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ab dem 54. (...)
Sehr geehrter Herr Koch,