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Frage von Tobias F. •

Frage an Albert Weiler von Tobias F. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Weiler,

in der Debatte um die Abschaffung von Sanktionen im SGB II vom 06.06.2014 sagten Sie sinngemäß, dass eine Einladung nicht vom Himmel fällt und auch Erwerbslose sich beim Jobcenter melden können.

Wie es der Zufall will, wurde ich vor einem Monat aufgrund eines Meldeversäumnisses sanktioniert, weil ich es vorzog, auf die Beerdigung meiner Großmutter zu gehen, statt mich - wie vom Jobcenter befohlen - auf einer Zeitarbeitsbörse einzufinden. Mein Ansinnen teilte ich dem Jobcenter vorher mit.

Frage 1: Womit rechtfertigen Sie, dass der Staat bestimmt, ob ich auf die Beisetzung von Familienangehörigen gehen darf?

Des Weiteren sieht das (§ 32 Abs. 1 Satz 2) SGB II die Beweislastumkehr vor. Demnach muss ich dem Jobcenter nachweisen(!), dass die Beisetzung meiner Großmutter ein wichtiger Hindergrundgrund war und das Jobcenter muss diesen Nachweis anerkennen. Dies ist eine Abkehr von anerkannten rechsstaatlichen Prinzipien. In Ihrer Rede zweifelten Sie am gesunden Menschenverstand der Linksfraktion. Mit den Folgenden Fragen möchte ich meine eigenen Zweifel zum Ausdruck bringen.

Frage 2: Finden Sie es mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG vereinbar, Erwerbslose per Gesetz unter Generalschuld zu stellen und sie zu bestrafen, sollte es ihnen nicht gelingen, ihre Unschuld zu beweisen?

Frage 3: Die Kürzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum (nach Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) rechtfertigen Sie womit? (Dies wurde aus Ihrer Rede nicht ganz klar.)

Frage 4: Sollten Sie zu dem Schluss gelangen, dass ich das Recht hatte, auf die Beisetzung meiner verstorbenen Großmutter zu gehen, werden Sie mir dann helfen, die Sanktion abzuwenden, z.B. indem Sie den gekürzten Betrag an mich überweisen, um mir zumindest darlehensweise ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren?

Mit Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Freund,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema " Sanktionen im SBG II". Anfragen, die mich aus meinem Wahlkreis und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern erreichen, beantworte ich immer gerne. Allerdings bevorzuge ich die individuelle Kommunikation ohne weitere Zwischeninstanzen wie beispielsweise www.abgeordnetenwatch.de.

Da ich auch per Brief, per Fax oder per E-Mail jederzeit ohne Probleme zu erreichen bin, bitte ich Sie hiermit herzlich, Ihre Frage unmittelbar an mich zu adressieren.

Per E-Mail können Sie mich am besten unter albert.weiler@bundestag.de anschreiben. Gerne werde ich Ihnen dann Ihre Frage so schnell wie möglich beantworten.

Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden Sie auf meiner Homepage www.albert-weiler.de unter der Rubrik Kontakt.

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Albert H. Weiler MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.