Antwort 05.09.2005 von Stefan Engel MLPD
Lieber Herr Huhn,
Lieber Herr Huhn,

Sehr geehrter Herr Blome,
gerne nehme ich zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Atompolitik Stellung, wobei ich diese wegen des Gesamtzusammenhangs im Zusammenhang mit anderen Energieträgern beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr Müller,

Mir erscheint der Sprung etwas heftig; obwohl, bisher hat man eine andere Nische des Rechts genutzt - und die wurde zugemacht.
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden.