Antwort 04.03.2006 von Winfried Scheuermann CDU
Sehr geehrte Frau Weisenbacher, eigentlich möchte ich diese Frage erst beantworten, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist.
Sehr geehrte Frau Weisenbacher, eigentlich möchte ich diese Frage erst beantworten, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist.
Sehr geehrter Herr Weisenbacher,
die Frage kann ich erst nach Abschluss des Bietverfahrens beantworten, wenn alle Möglichkeiten und Konditionen bekannt sind.
MfG H.U.Rülke
Hallo Herr Oster,
Sehr geehrte Frau Carola Maßel,
Sehr geehrter Herr Fischer,