
Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um ein privates Treffen.
Wir müssen die AfD bekämpfen, sie zielt auf eine Spaltung der Gesellschaft und ist teils menschenverachtend. Ein Parteiverbot ist aber nicht die richtige Lösung
Gleichzeitig sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren hoch. Die dafür zuständigen Behörden müssen genau beobachten, inwiefern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die CDU nimmt die offen gewordenen Pläne der AfD, die sogenannten 'ethnischen Säuberungen', mit äußerster Besorgnis zur Kenntnis.