(...) Sollte in dieser Zeit nachgewiesen werden, dass Glyphosat gesundheitsschädlich ist, kann und muss die Zulassung jederzeit zurückgenommen werden. Die echten Fakten sind hier entscheidend nicht die gefühlten Fakten! (...)
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(...) Die EU-Kommission hat die Entscheidung über die Neuzulassung von Glyphosat zunächst lediglich verschoben, weil sich in ihrer Sitzung Anfang März abzeichnete, dass nicht genügend Stimmen für eine Neuzulassung um weitere 15 Jahre zustande kommen würde. Die neue Abstimmung ist für die Sitzung am 18./19. (...)
(...) Es ist zu erwarten, dass die EU in Übereinstimmung mit der Bundesanstalt für Risikobewertung die Zulässigkeit von Glyphosat verlängert. Was von der Wahrscheinlichkeitsformulierung der WHO zu halten ist, kann ich nicht beurteilen. (...)
(...) Die IAPC stuft die Stoffe nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial ein, trifft aber über das reale Risiko und der Menge, ab der eine Gesundheitsgefährdung besteht, keine Aussage. Neben Glyphosat wird auch Mate-Tee in dieselbe Kategorie eingestuft, während Alkohol und Sonnenlicht in die höchste Kategorie fallen. Das Bundesamt für Risikobewertung kommt bei seiner Neubewertung zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bestehe und steht damit im Einklang mit vielen anderen nationalen sowie internationalen Bewertungsbehörden. (...)
(...) Zunächst möchte ich Sie daraufhinweisen, dass es bei der Abstimmung im Bundestag nicht darum ging, der Wiederzulassung von Glyphosat zuzustimmen, sondern es wurde lediglich der aktuelle Stand des europäischen Zulassungsverfahrens von Glyphosat diskutiert. (...) Die WHO überprüft nun intern, ob sie das Ergebnis der IARC aufrechterhält. (...)