(...) Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der BundesrechnungshoBundesrechnungshofhalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.03.2007 von Annette Widmann-Mauz CDU
Antwort 24.05.2007 von Carl-Eduard Graf von Bismarck CDU
Sehr geehrter Herr Ferber,
vielen Dank für Ihre Mail.
Antwort 14.12.2006 von Susanne Jaffke-Witt CDU
Sehr geehrter Herr Braun,
Antwort 28.12.2006 von Karl-Heinz Warnholz CDU
Sehr geehrter Herr Bergert,
zunächst möchte ich Ihnen für die ständig aktuelle Fragestellung danken.
Antwort 14.12.2006 von Brigitte Zypries SPD
(...) nicht das Bundesjustizministerium ist zuständig für das Schornsteinfegergesetz – es ist das Wirtschaftsministerium. Dort werden gerade Eckpunkte zu einer Reform, die im Jahr 2008 in Kraft treten soll, erarbeitet. (...)
Antwort 15.12.2006 von Thomas Strobl CDU
Sehr geehrter Herr Leinz,