Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.04.2023

Auch wenn Sie die Einbürgerungszusicherung jetzt erhalten würden, müssten Sie diese nicht sofort zusagen, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.04.2023

Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.

Frage von Samuel D. • 04.04.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 04.04.2023

Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.

Frage von Mark K. • 04.04.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 04.04.2023

Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man (mit der Reform) unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, über eigenen Wohnraum verfügen, Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft haben.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort von Bärbel Bas
SPD
• 05.04.2023

Auch jetzt schon gilt: Wenn Studienzeiten, die im Rahmen eines befristeten Studienvisums in Deutschland verbracht werden, direkt in eine Anschlussbeschäftigung mit unbefristetem Aufenthaltstitel münden - dies ist die Voraussetzung - so werden sie als Voraufenthaltszeiten bei der Einbürgerung angerechnet.

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