Frage von Jörg W. • 30.08.2005

Antwort ausstehend von Volker Kraft MLPD
Also, dann will ich darauf detaillierter eingehen: Selbstverständlich kann nicht geleugnet werden, dass der Bundesgesetzgeber in früheren Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise Aufgaben übertragen hat, die nicht deren ursprünglichem
Sehr geehrter Herr Meißner,
Sehr geehrte Frau Schleinitz,
Sehr geehrter Herr Meißner,
Ich bitte Sie doch um etwas Geduld. Ihre Frage ist ja mittlerweile beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow