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(...) für mich ist das keine Frage des Glaubens, sondern eine Frage der Gesetzgebung. Im Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries steht unmissverständlich, dass das Telefon- und Internetkommunikation nur bei Vergehen, die mit einer Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren bestraft werden können, abgehört werden kann. Bei fahrlässigen Verstößen gegen das Waffenrecht, Beihilfe zur Fahnenflucht oder Verstößen gegen das Vereinsgesetz kann künftig nicht mehr abgehört werden. (...)
Sehr geehrter Herr Scholtes,
Sehr geehrter Herr Metzger,
Sehr geehrter Herr Wagner,
die FDP-Bundestagsfraktion hat sowohl im Rechtsausschuss als auch im Bundestag gegen den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf und gegen die dort vorgesehene Vorratsdatenspeicherung gestimmt.
(...) Bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer Regelung der EU, zu der Deutschland verpflichtet ist. (...) Ich werde dem gefundenen Kompromiss zustimmen. (...)
(...) Dagegen werden Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte zukünftig geringer eingestuft. In meinen Augen enthält das verabschiedete Gesetz aber wichtige Einschränkungen, die den gelungenen Spagat zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Freiheit des Bürgers gewährleisten. So darf beispielsweise im Umfeld von Journalisten nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Abwägung durch Abhören ermittelt werden. (...)