(...) Was Ihre „Frage“ nach den Abgeordnetendiäten angeht, muss ich Ihnen die Gegenfrage stellen: Von welchen Nebentätigkeiten, Aufsichtsratsposten und sonstigen Einkünften sprechen Sie? In meinem Falle werden Sie keine finden, denn es gibt sie nicht. (...)
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(...) Eine Online-Durchsuchung wäre ein gravierender Grundrechtseingriff und sollte niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich eine Online-Durchsuchung aber für sinnvoll, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die Online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff beim Abhören einer Wohnung. (...)
(...) Niemand denkt bei einer verfassungskonformen Online-Durchsuchung an eine Schleppnetzfahndung im Internet, sondern sie wird auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, wie schon gesagt, nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Es ist nicht geplant, Computer von unbescholtenen Bürgern zu durchsuchen, sondern von gezielt (mittels umfangreicher Vorfeldermittlungen) identifizierten Gefährdern. (...)
(...) Wir sehen die Probleme und gravierenden Fehlentwicklungen bei der IHK und sind - auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 - zu dem Schluss gekommen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Denn wir halten die IHK im Grundsatz für eine sinnvolle, öffentlich-rechtlich organisierte Selbstverwaltung, die allerdings unbedingt und dringend reformiert werden muss. (...)