Antwort 16.09.2006 von Klaus Wowereit SPD
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrter Herr Luxner!
Vielen Dank für Ihre Frage!
Sehr geehrter Herr Luxner,