Standardantwort::
Sehr geehrter Herr Peikert,
Standardantwort::
Sehr geehrter Herr Peikert,
Sehr geehrter Herr Latteyer,
(...) Leider ist es praktisch nicht möglich, Gesetze zu schaffen, die für jeden Laien verständlich sind. Dies fängt ja offenbar bereits mit unserer Verfassung an. Für die Auslegung und Überprüfung unserer Gesetze gibt es daher Juristen und Gerichte. (...)
(...) Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man auf Oberstufenniveau sehr differenziert über naturwissenschaftliche Erkenntnisse und religiösen Glauben sprechen kann - gerade ohne dass im Sinne des "intelligent designs" eine Seite für "richtig" und die andere für "falsch" erklärt wird. Sollten Sie hier - was ich auch angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen für ausgeschlossen halte - zu einem anderen Eindruck kommen, informieren Sie mich gerne. (...)
(...) ich teile Ihre Auffassung, daß die Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosegeld II die Menschenwürde verletzen, nicht. Träfe Ihre Auffassung zu, hätte das Bundesverfassungsgericht längst die entsprechenden Gesetze für nichtig erklärt. (...)