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Viviane Spethmann
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Frage von Matthias L. •

Frage an Viviane Spethmann von Matthias L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geerhte Frau Spethmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu dem Thema Videoüberwachung in Hafträumen. Es geht n i c h t um Artikel 13 im GG!! Ihre Herleitung über den 120er hinkt, denn Bundesrecht steht über Landesrecht. Es geht um die Menschenwürde nach Artikel 1 Abs 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Ich bitte Sie, liebe Frau Spethmann: eine permanente Überwachung macht psychisch krank auch 14 Tage lang!. Sie müssten dann Verlegt werden, in ein Krankenhaus...... Wozu gibt es den im Vollzug Bedienstete?

Im übrigen ist in der Gesetzesvorlage nicht deutlich, ob so was auch im Jugendstrafvollzug angewendet werden soll und wie die Qualifikation der Personen generell ist, die hier Überwachen sollen. Bitte Frau Spethmann, auch verurteilte Bürger haben ein Recht auf Einhaltung der Menschenwürde nach Artikel 1 GG.

Was mit der Menschenwürde gemeint ist lese ich nach, in der Dokumentation der Vertragsstaaten im Internationalem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die davon ausgeht, das nach den allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen j e d e r seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann. Die Charta der Vereinten Nationen hat die Staaten verpflichtet, die allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern. Das ist hier nicht der Fall. . Rechts fehlerbehaftete Gesetzte verursachen später einen erheblichem Aufwand bei der späteren Überprüfung!. Als Bürger habe ich den Anspruch auf einfache, leicht Verständliche Regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Latteyer,

leider ist es für mich an dieser Stelle wohl nicht möglich, einem Nichtjuristen vollständig zu erläutern, was Juristen in vielen Semestern und für die Ablegung von zwei Staatsexamina haben lernen müssen.

Ich will es aber dennoch kurz versuchen.

Über all unseren Gesetzen steht die Verfassung, inklusive der hierin verankerten Grundrechte.

Jedes Gesetz, jeder einzelne Paragraph, egal ob vom Bund oder vom Bundesland erlassen, ist im Sinne der Verfassung und also auch der Grundrechte auszulegen und zu überprüfen.

Der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ aus Art. 31 unseres Grundgesetzes greift daher bezüglich der Verfassung nicht. Er ist in dieser verankert und bedeutet, dass „normale“ Gesetze, also ein Bundesgesetz über dem Landesgesetz steht, wenn es denselben Bereich regelt und es „bricht“.

Jedes Gesetz ist also durch die Verfassung überprüfbar. Hier gibt es eine Systematik, der gefolgt werden muss. D.h. speziellere Grundrechte sind vor den allgemeinen Grundrechten zu überprüfen. Speziellere Grundrechte, zu denen z.B. auch Art. 13 GG gehört, haben viel schärfere Grenzen, die ebenfalls genau festgelegt sind. Ihre Verletzung wäre daher viel eher möglich und gravierender. Diese liegt hier aber nicht vor, wie ich Ihnen bereits mitteilte.

Daneben gibt es die allgemeinen Grundrechte aus Art. 1 bis 3 GG, also auch die Menschenwürde. Hier sind die Schranken sehr weit gefasst und eine Verletzung kommt nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Hierbei ist insbesondere eine Abwägung der einzelnen Rechte vorzunehmen. Diese ergibt in unserem Fall, dass eine Bedrohung für das Leben der anderen Insassen und der Vollzugsbediensteten schwerer wiegt, als eine bloße Überwachung durch Videokameras in einem nicht durch Art 13 GG geschützten Raum.

Ihr Einwand, die Überwachung würde krank machen, greift nicht, da in den wenigen speziellen Ausnahmefällen, in denen der Insasse eine Bedrohung für andere darstellt, er nichts von dieser Überwachung erfährt. Daher wird er hierdurch auch nicht psychisch krank.

Was mit der Menschenwürde gemeint ist, können Sie in jedem Grundrechtskommentar nachlesen. Da brauchen Sie nicht erst die Dokumentation der Vertragsstaaten hervorholen.

Herr Latteyer, wenn Sie sich so sehr für Grundrechte interessieren, empfehle ich Ihnen, als Gasthörer an einer juristischen Vorlesung über Grundrechte teilzunehmen. Vielleicht kann Ihnen dies helfen, die in unserem Land existierende Gesetzes- und Grundrechtssystematik zu verstehen.

Leider ist es praktisch nicht möglich, Gesetze zu schaffen, die für jeden Laien verständlich sind. Dies fängt ja offenbar bereits mit unserer Verfassung an. Für die Auslegung und Überprüfung unserer Gesetze gibt es daher Juristen und Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane Spethmann