Antwort 25.09.2024 von Peter Hauk CDU
Während der Stallperiode müssen die Tiere an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.
Während der Stallperiode müssen die Tiere an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.
Wir bedauern das Scheitern der Tierschutzgesetz-Reform wegen der fehlenden Mehrheiten nach Koalitionsbruch. Wir setzen uns weiter dafür ein ohne AfD-Stimmen.
Nach meiner Auffassung ist dem Schutz von Tieren damit ausreichend Rechnung getragen.
Neuanschaffungen von bestimmten Arten sollen Zirkussen in Zukunft nicht mehr möglich sein, da sie im Zirkusalltag nicht artgerecht gehalten werden können.
Ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen halten wir als SPD-Fraktion wie auch ich persönlich als Tierliebhaber aus tierschutzrechtlichen Gründen für geboten