Antwort 14.08.2024 von Peter Wilhelm Patt CDU
Die Entlohnung ist eine Angelegenheit der Vertrags- bzw. Tarifpartner bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. deren Vertretungsorganisationen.
Die Entlohnung ist eine Angelegenheit der Vertrags- bzw. Tarifpartner bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. deren Vertretungsorganisationen.
Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns darf nicht dazu führen, dass Unternehmen sich vom Markt zurückziehen oder Personal entlassen müssen

Es gibt ein Fünf-Punkte-Papier in dem unter anderem die Rente mit 63 für alle nach 45 Arbeitsjahren und weitere Verbesserungen bei der Altersversorgung angestrebt werden.

Ich bin für ein flexibles Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild.