(...) Die nun gefundene Lösung passt die Entwicklung der Diäten wieder an die Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern und im Übrigen der einfachen Bundesrichter an, von der sie zuletzt auch durch vier Nullrunden erheblich abwich. Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt künftig nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert; der Bundestag beschließt darüber aber weiterhin jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz. Als Orientierungsgröße für die Abgeordnetenschädigung soll im Übrigen künftig nur noch das monatliche Grundgehalt der kommunalen Wahlbeamten und der Bundesrichter – d.h. (...)
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Sehr geehrter Herr Tielmann,
(...) ich kenne nicht den ganzen Artikel. Ich gehe davon aus, dass es einmal mehr um die VDS geht. Ich habe nun wirklich oft genug meine Positionen dazu deutlich gemacht. (...)
(...) Gegen den Widerstand vieler Mitgliedsstaaten konnten Festlegungen getroffen werden, die im Sinne der deutschen Bürger und Bürgerinnen und deren Grundrechte sind. So wurde beispielsweise die Art der zu speichernden Daten genau definiert und die Speicherung erfolgloser und unbeantworteter Anrufe verhindert. Auch wurde die Dauer der Speicherung auf ein vertretbares Maß reduziert. (...)
(...) Ich bin der Ansicht, dass die Beamten und die Angestellten im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren überproportional von Einsparungen betroffen waren. (...) Der Deutsche Bundestag ist aber weder für Festlegung der Höhe der Beamtenbesoldung noch für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zuständig. (...)