(...) Soweit Flüchtlinge von sich aus und ohne staatliche Hilfe zurückkehren, ist die Kontrolle schwierig. Sofern sie allerdings bereits als Asylbewerber registriert waren, wird dies bei der Wiedereinreise festgestellt. (...)
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(...) Falls die Flüchtlinge nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) im Sinne des § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bekommen, wäre eine Ausreise, unabhängig von dem Umständen im Heimatland, nicht mehr zu erwirken. (...)
(...) die absurde Unterstellung, ich würde die Folterpraktiken der CIA als rechtsstaatlich ansehen, weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. Im Übrigen bin ich ein Mitglied des Deutschen Bundestages und nicht des US-Kongresses, an den Sie Ihre Fragen richten sollten. (...)
(...) Alle übrigen Teile des Abkommens, d.h. solche, die in der mitgliedschaftlichen Kompetenz verblieben sind (dazu gehören auch die Investitionsschutzbestimmungen), werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. (...)